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Krankenhaustagegeld, Krankenzusatzversicherung, Zusatzversicherungen, Krankentagegeld im Vergleich
Private Krankenzusatzversicherung - Angebot
Da die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Leistungen
kürzen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung
in der heutigen Zeit schon fast ein „Muss“. Zusätzliche Leistungen
können, je nach persönlichem Erfordernis, individuell hinzugebucht
werden.
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich Gedanken
darüber machen, welche zusätzlichen Leistungen Sie erwarten.
Beachten Sie auch, welche Leistungen von Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse bereits abgesichert sind. So vermeiden Sie Kosten und
eine doppelte Versicherung.
Die Ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
In erster Linie ist eine private
Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der gesetzlichen
Krankenkasse anzusehen. Die Leistungspakete und die Beiträge sind
von Versicherung zu Versicherung verschieden. Einige Unternehmen
halten individuell bestimmbare Leistungen für Sie bereit.
Der
Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist immer ratsam,
da Sie für wenig Geld in den Genuss von Leistungen kommen, die im
Normalfall nur Privatversicherten zusteht. Sie werden im Falle eines
Krankenhausaufenthaltes wie ein Privatpatient behandelt und in einem
Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Ferner können Sie sicher
sein, dass der Chefarzt sich persönlich um Sie kümmert und dass, bei
notwendigen Operationen keine Wartezeiten entstehen. In der Regel
erhalten Sie ein zusätzliches Krankenhaustagegeld, dass Sie
finanziell absichert. Viele Versicherungen zahlen auch ein
zusätzliches Pflegetagegeld. Das soll eine Rücklage für Sie sein,
falls nach dem Krankenhausaufenthalt noch Pflege- oder
Rehabilitationsmaßnahem erforderlich sind. Wenn Sie sich für den
Notfall komplett absichern wollen, sollten Sie eine Versicherung
abschließen, die ein Krankentagegeld zusichert. Das Krankentagegeld
ist genau so hoch wie Ihr Einkommen.
Der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist auch im
ambulanten Sektor sinnvoll. Sie kommen auch hier in den Genuss von
vielen Vorteilen und privat versicherten Leistungen. Sie werden immer
bevorzugt behandelt und müssen nicht in überfüllten Wartezimmern
ausharren.
Meist wird auch der Besuch eines Heilpraktikers bezahlt
und alle Kosten für alternative Heilmethoden fallen unter den
Versicherungsschutz. Selbstverständlich dürfen Sie den Arzt frei
wählen und erhalten satte Zuschüsse beim Zahnersatz. Das gleiche
gilt auch beim Erhalt von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen.
Eine Versicherungen garantieren auch eine Kostenübernahme bei
erforderlicher Krankengymnastik oder Physiotherapie. Der
Auslandskrankenschutz gehört nicht zu einer Standard-Versicherung.
Wenn Sie öfters verreisen oder sich im Ausland aufhalten sollte Sie
eine zusätzliche Auslands-Krankenzusatzversicherung abschließen.
Diesen Versicherungsschutz erhalten Sie meist schon gegen einen
geringen Aufpreis.
Fazit:
Eine private Krankenzusatzversicherung ist immer sinnvoll und sollte
zu den notwendigen Standardversicherungen gehören. Je nach
persönlichem Bedarf können Leistungen hinzuversichert werden.
Unser Tipp: Die Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen
Krankenkasse abschließen und im Versicherungsfall weitaus mehr Leistungen
erhalten, als es die Gesetzliche bieten kann. Diese Krankenzusatzversicherung
kann ohne Beachtung einer Beitragsbemessungsgrenze vom Versicherungsnehmer
zusätzlich abgeschlossen werden.
» Warum eine private Krankenzusatzversicherung?
Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (2009:
48.600 Euro) steht die private Krankenversicherung nur Angestellten
und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze
offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten,
stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine
Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.
Dazu gehören im ambulanten Bereich u.a. höhere Zuzahlungen für
Hilfsmittel (Brillen etc.), Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von
Heilpraktikern, im stationären Bereich u.a. die Wahl eines 1- oder
2-Bettzimmers anstatt eines Mehrbettzimmers (Regelleistung),
außerdem die Behandlung durch den Chefarzt anstatt durch den
Stationsarzt, im zahnärztlichen Bereich bessere, höherwertige
Versorgung (Keramikverblendungen etc.) sowie die Übernahme der
Zahnersatzkosten (Restkosten bis zu 40% des Rechnungsbetrages nach
Vorleistung Ihres Krankenversicherungsträgers), außerdem kann
zusätzliches Krankentagegeld (Krankengeld), Krankenhaustagegeld,
Pflegetagegeld versichert werden.
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