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Krankenhaustagegeld, Krankenzusatzversicherung, Zusatzversicherungen, Krankentagegeld im Vergleich
Private Krankenzusatzversicherung - Angebot
» Warum eine private Krankenzusatzversicherung?
Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (2007:
47.700 Euro) steht die private Krankenversicherung nur Angestellten
und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze
offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten,
stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine
Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.
Dazu gehören im ambulanten Bereich u.a. höhere Zuzahlungen für
Hilfsmittel (Brillen etc.), Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von
Heilpraktikern, im stationären Bereich u.a. die Wahl eines 1- oder
2-Bettzimmers anstatt eines Mehrbettzimmers (Regelleistung),
außerdem die Behandlung durch den Chefarzt anstatt durch den
Stationsarzt, im zahnärztlichen Bereich bessere, höherwertige
Versorgung (Keramikverblendungen etc.) sowie die Übernahme der
Zahnersatzkosten (Restkosten bis zu 40% des Rechnungsbetrages nach
Vorleistung Ihres Krankenversicherungsträgers), außerdem kann
zusätzliches Krankentagegeld (Krankengeld), Krankenhaustagegeld,
Pflegetagegeld versichert werden.
Unser Tipp: Die Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen
Krankenkasse abschließen und im Versicherungsfall weitaus mehr Leistungen
erhalten, als es die Gesetzliche bieten kann. Diese Krankenzusatzversicherung
kann ohne Beachtung einer Beitragsbemessungsgrenze vom Versicherungsnehmer
zusätzlich abgeschlossen werden.
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