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Private Krankenversicherung,
Krankenzusatzversicherung und gesetzliche Krankenkassen im Vergleich
Private Krankenversicherung - Sparen Sie an den Beiträgen
Nicht jeder ist berechtigt, in eine private Krankenversicherung
aufgenommen zu werden. Sie müssen als
Angestellter
über ein jährliches Mindesteinkommen von 48 600 Euro verfügen, um
privates Mitglied werden zu können. Allerdings muss dieser Verdienst für die
letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Gratifikationen, Weihnachts-
und Urlaubgeld werden im Normalfall mit eingerechnet. Wenn Sie
Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind, steht der Aufnahme in eine private
Krankenversicherung nichts im Wege. Hier kommen keinerlei
Mindesteinkommen zum Tragen.
Auch Studenten werden unabhängig vom Einkommen aufgenommen.
Trotzdem gilt generell, dass der Wechsel oder Eintritt in eine
private Krankenversicherung gut überlegt sein soll, da er zwar eine
Menge Vorteile bietet, gleichzeitig aber auch genügend Nachteile.
Sie kommen zum Beispiel nicht in den Genuss einer
Familienversicherung. Ihr Ehepartner und ihre Kinder müssen sich
selbst versichern. Wenn Sie eine Frau sind, dürfen sie ebenfalls mit
Nachteilen rechnen. Eine Frau wird deutlich älter und somit sind die
Beiträge automatisch höher.
Gesundheitscheck wird vom Versicherer vorausgesetzt
Der größte Nachteil ist sicherlich die Überprüfung des
Gesundheitszustandes. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt,
werden sie gründlichst untersucht. Sind sie gesund dann kommt es zu
einem Versicherungsverhältnis . Haben Sie jedoch Vorerkrankungen
oder chronische Erkrankungen, dann dürfen Sie mit höheren Beiträgen
rechnen. In diesem Fall werden Risikoaufschläge fällig. Ferner
sollten Sie vor einem Vertragsabschluss daran denken, dass im
Krankheitsfall keine finanzielle Absicherung besteht. Sie erhalten
kein Krankengeld. Der Abschluss von entsprechenden
Zusatzversicherungen ist nötig um im Krankheitsfall nicht in
finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Sie sollten auch bedenken,
dass Sie keinerlei Zuschüsse für Kuren erhalten. Diese Heilmaßnahmen
müssen Sie in Eigenregie organisieren und tragen zudem die gesamtem
Kosten alleine.
Die Private Krankenversicherung bietet aber auch etliche
Vorteile. Sie dürfen als Versicherungsnehmer immer davon ausgehen,
dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten. In der Regel werden
Sie in einer Privat-Praxis behandelt. Ziehen Sie die Behandlung
durch einen niedergelassenen Arzt vor, erhalten Sie Sonderrechte. Es
entstehen zum Beispiel keinerlei Wartezeiten uns Sie werden
zuvorkommend behandelt. In Krankenhäusern ist selbstverständlich der
Chefarzt für Sie zuständig und Sie werden auf gar keinem Fall in
einem Mehrbettzimmer untergebracht.
Die Tarife der
privaten Krankenhausversicherung schwanken und sind
von vielen Kriterien abhängig. Vor Vertragsabschluss sollten Sie
sich erkundigen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland besteht.
Unser Tipp: Beantragen Sie, sofern Ihr derzeitiges Einkommen über 48.600,- Euro
beträgt, eine Private Krankenversicherung. Die Leistungen sind hier im
Krankheitsfall wesentlich besser als die der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach
Eintrittsalter können Sie trotz höherer Leistungen sogar einiges an Geld
einsparen. Nutzen Sie dazu bitte unseren nachfolgenden Vergleichsrechner. Dieser
Rechner ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
» Welche Leistungen können privat krankenversichert
werden?
Die private Krankenversicherung deckt Risiken wie die ambulante und
stationäre Behandlung, sowie auch die zahnärztlichen Kosten wie in
der gesetzlichen Krankenkasse als Regelleistung ab. Weiterhin werden
ambulante Zusatzleistungen (z.B. keine Begrenzung auf die
Gebührenordnung für
Ärzte), stationäre Zusatzleistungen (z.B. 1- oder 2-Bettzimmer als
Wahlleistung, Chefarztbehandlung), zahnärztliche Zusatzleistungen
(z.B. Implantate, Übernahme der Restkosten beim Zahnersatz)
übernommen.
» Wann können sich Angestellte und Arbeitnehmer privat
versichern?
Eine Private Krankenversicherung können Angestellte und Arbeitnehmer
mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2009:
48.600 Euro jährlich) abschließen. Ohne Einkommensbeschränkung gilt
dies für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und eingeschränkt auch
für Studenten. Davon unabhängig können Angestellte und Arbeitnehmer
unterhalb der oben genannten Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich
eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um die nicht von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen zu erhalten.
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