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Private Krankenversicherung,
Krankenzusatzversicherung und gesetzliche Krankenkassen im Vergleich
Private Krankenversicherung - Sparen Sie an den Beiträgen
» Welche Leistungen können privat krankenversichert
werden?
Die private Krankenversicherung deckt Risiken wie die ambulante und
stationäre Behandlung, sowie auch die zahnärztlichen Kosten wie in
der gesetzlichen Krankenkasse als Regelleistung ab. Weiterhin werden
ambulante Zusatzleistungen (z.B. keine Begrenzung auf die
Gebührenordnung für
Ärzte), stationäre Zusatzleistungen (z.B. 1- oder 2-Bettzimmer als
Wahlleistung, Chefarztbehandlung), zahnärztliche Zusatzleistungen
(z.B. Implantate, Übernahme der Restkosten beim Zahnersatz)
übernommen.
» Wann können sich Angestellte und Arbeitnehmer privat
versichern?
Eine Private Krankenversicherung können Angestellte und Arbeitnehmer
mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2007:
47.700 Euro jährlich) abschließen. Ohne Einkommensbeschränkung gilt
dies für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und eingeschränkt auch
für Studenten. Davon unabhängig können Angestellte und Arbeitnehmer
unterhalb der oben genannten Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich
eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um die nicht von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen zu erhalten.
Unser Tipp: Beantragen Sie, sofern Sie über ein Einkommen von über 47.700,- Euro
verfügen, eine Private Krankenversicherung. Die Leistungen sind hier im
Krankheitsfall wesentlich besser als die der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach
Eintrittsalter können Sie trotz erhöhter Leistungen sogar einiges an Geld
einsparen. Nutzen Sie dazu bitte unseren nachfolgenden Vergleichsrechner.
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