Private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung und gesetzliche Krankenkassen im Vergleich

Private Krankenversicherung - Sparen Sie an den Beiträgen

Nicht jeder ist berechtigt, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Sie müssen als Versicherungsvergleich privater KrankenversicherungenAngestellter über ein jährliches Mindesteinkommen von 48 600 Euro verfügen, um privates Mitglied werden zu können. Allerdings muss dieser Verdienst für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubgeld werden im Normalfall mit eingerechnet. Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind, steht der Aufnahme in eine private Krankenversicherung nichts im Wege. Hier kommen keinerlei Mindesteinkommen zum Tragen.

Auch Studenten werden unabhängig vom Einkommen aufgenommen. Trotzdem gilt generell, dass der Wechsel oder Eintritt in eine private Krankenversicherung gut überlegt sein soll, da er zwar eine Menge Vorteile bietet, gleichzeitig aber auch genügend Nachteile. Sie kommen zum Beispiel nicht in den Genuss einer Familienversicherung. Ihr Ehepartner und ihre Kinder müssen sich selbst versichern. Wenn Sie eine Frau sind, dürfen sie ebenfalls mit Nachteilen rechnen. Eine Frau wird deutlich älter und somit sind die Beiträge automatisch höher.

Gesundheitscheck wird vom Versicherer vorausgesetzt

Der größte Nachteil ist sicherlich die Überprüfung des Gesundheitszustandes. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, werden sie gründlichst untersucht. Sind sie gesund dann kommt es zu einem Versicherungsverhältnis . Haben Sie jedoch Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen, dann dürfen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. In diesem Fall werden Risikoaufschläge fällig. Ferner sollten Sie vor einem Vertragsabschluss daran denken, dass im Krankheitsfall keine finanzielle Absicherung besteht. Sie erhalten kein Krankengeld. Der Abschluss von entsprechenden Zusatzversicherungen ist nötig um im Krankheitsfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Sie sollten auch bedenken, dass Sie keinerlei Zuschüsse für Kuren erhalten. Diese Heilmaßnahmen müssen Sie in Eigenregie organisieren und tragen zudem die gesamtem Kosten alleine.

Die Private Krankenversicherung bietet aber auch etliche Vorteile. Sie dürfen als Versicherungsnehmer immer davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten. In der Regel werden Sie in einer Privat-Praxis behandelt. Ziehen Sie die Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt vor, erhalten Sie Sonderrechte. Es entstehen zum Beispiel keinerlei Wartezeiten uns Sie werden zuvorkommend behandelt. In Krankenhäusern ist selbstverständlich der Chefarzt für Sie zuständig und Sie werden auf gar keinem Fall in einem Mehrbettzimmer untergebracht.

Die Tarife der privaten Krankenhausversicherung schwanken und sind von vielen Kriterien abhängig. Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich erkundigen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland besteht.

Unser Tipp: Beantragen Sie, sofern Ihr derzeitiges Einkommen über 48.600,- Euro beträgt, eine Private Krankenversicherung. Die Leistungen sind hier im Krankheitsfall wesentlich besser als die der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Eintrittsalter können Sie trotz höherer Leistungen sogar einiges an Geld einsparen. Nutzen Sie dazu bitte unseren nachfolgenden Vergleichsrechner. Dieser Rechner ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

» Welche Leistungen können privat krankenversichert werden?
Die private Krankenversicherung deckt Risiken wie die ambulante und stationäre Behandlung, sowie auch die zahnärztlichen Kosten wie in der gesetzlichen Krankenkasse als Regelleistung ab. Weiterhin werden ambulante Zusatzleistungen (z.B. keine Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte), stationäre Zusatzleistungen (z.B. 1- oder 2-Bettzimmer als Wahlleistung, Chefarztbehandlung), zahnärztliche Zusatzleistungen (z.B. Implantate, Übernahme der Restkosten beim Zahnersatz) übernommen.

» Wann können sich Angestellte und Arbeitnehmer privat versichern?
Eine Private Krankenversicherung können Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2009: 48.600 Euro jährlich) abschließen. Ohne Einkommensbeschränkung gilt dies für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und eingeschränkt auch für Studenten. Davon unabhängig können Angestellte und Arbeitnehmer unterhalb der oben genannten Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen zu erhalten.

Der Fairseek Vergleichsrechner für Ihre Private Krankenversicherung

Tipp: Süßgras